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SG Hannover, 19.11.2010 - S 10 KR 795/09 |
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 08.11.2005 - B 1 KR 30/04 R
Krankenversicherung - rückwirkender Anspruch auf Krankengeld bei fehlerhafter …
Auszug aus SG Hannover, 19.11.2010 - S 10 KR 795/09
Das Unterlassen der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann einem Anspruch auf Krankengeld nicht entgegen gehalten werden, wenn die recht-zeitige Feststellung der Arbeitsunfähigkeit durch Umstände verhindert oder verzögert worden ist, die nicht dem Verantwortungsbereich des Versicherten zuzurechnen sind (Urteil des Bundessozialgerichts vom 8.11.2005, B 1 KR 30/04 R).Unterlaufe dem Vertragsarzt ein objektiver Fehler zu Lasten des Versicherten, etwa wegen einer unzu-treffenden rechtlichen Bewertung, die erst später deutlich werde, muss es zum Schutz des Versicherten möglich sein, diesen Fehler auch noch nachträglich zu beheben (Urteil des Bundessozialgerichts vom 8.11.2005, B 1 KR 30/04 R).
- BSG, 14.02.2001 - B 1 KR 30/00 R
Krankengeld - Arbeitsunfähigkeit - Verweisbarkeit - bisherige Tätigkeit - Verlust …
Auszug aus SG Hannover, 19.11.2010 - S 10 KR 795/09
Die zuletzt ausgeübte bzw. eine gleichartige Tätigkeit bleibt nach beendetem Arbeitsverhältnis weiterhin Maßstab für die Beurteilung der Arbeitsunfähig-keit, wenn diese noch während des bestehenden Beschäftigungsverhältnisses eingetre-ten ist, weil die Mitgliedschaft des Versicherten aufgrund seiner früheren versicherungs-pflichtigen Beschäftigung gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V maßgebend ist, die durch den Bezug des Krankengeldes gemäß § 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V über das Ende der Beschäf-tigung hinaus aufrechterhalten bleibt (Bundessozialgericht, Urteil vom 14. Februar 2001, B 1 KR 30/00 R;… Gerlach in Hauck/Haines, SGB V, Stand V/08, § 44 Rn. 73). - BSG, 17.08.1982 - 3 RK 28/81
Beginn der Arbeitsunfähigkeit; Bronchialcarzinom; Beschäftigungsnachgang trotz …
Auszug aus SG Hannover, 19.11.2010 - S 10 KR 795/09
Unterbleibt die ärztli-che Feststellung der Arbeitsunfähigkeit aus Gründen, die dem Verantwortungsbereich des Vertragsarztes zuzuordnen sind, darf sich das nicht zum Nachteil des Versicherten auswirken (Urteil des Bundessozialgerichts vom 17.8.1982, 3 RK 28/81).